Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.05.2000 - 29 U 11/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 242, 516 ff., 1570, 1579; WährG § 3; PaPkG § 2
Zahlungspflichten aus Vertrag über nichteheliche Lebensgemeinschaft - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 516 § 530
Widerruf von Ausgleichszahlungen an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen groben Undanks
Verfahrensgang
- LG Hagen, 25.11.1998 - 8 O 274/96
- OLG Hamm, 02.05.2000 - 29 U 11/99
Papierfundstellen
- NZG 2000, 929
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 283/84
Feststellungen über die Dauer von Vereinbarungen der Partner einer nichtehelichen …
Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 29 U 11/99
Der Beklagte hat sich nicht zu einer Schenkung verpflichtet, sondern zu einer Ausgleichszahlung wegen der Aufgabe der Berufstätigkeit der Klägerin aus Anlaß der Geburt des zweiten Kindes, was auch vom BGH nicht als unentgeltliche Zuwendung im Sinne des § 516 BGB angesehen wird (vgl. BGH NJW 1986, 374,375).Eine allgemeine Auslegungsregel dieses Inhalts gibt es nicht (BGH NJW 1986, 374).
- LG Chemnitz, 03.07.2000 - 12 T 2684/00
Teilvollzug einer Löschungsbewilligung
4. Familienrecht - Zahlungspflichten aus Vertrag über nichteheliche Lebensgemeinschaft (OLG Hamm, Urteil vom 2.5. 2000-29 U 11/99 - nicht rechtskräftig) BGB §§ 242; 516 ff.; 1570; 1579 WährG § 3 PaPkG § 2 1. Die vertragliche Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung an die nichteheliche Lebensgefährtin wegen Aufgabe der Berufstätigkeit aus Anlaß der Geburt eines gemeinsamen Kindes ist nicht als unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 516 BGB zu sehen.